Wer ein Grab neu gestaltet oder ein Denkmal ergänzen möchte, stellt sich häufig die Frage: Brauche ich eine Genehmigung? Die gute Nachricht vorweg: Liegesteine mit bis zu 30 cm Höhe dürfen auf vielen Friedhöfen ohne besondere Genehmigung aufgestellt werden – oft sogar ohne Fundament. Für aufrecht stehende Grabmale, Einfassungen oder größere Denkmale gelten in der Regel strengere Vorgaben. Doch wie sieht das genau aus? Und was unterscheidet sich regional?
In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen Überblick und zeigen auf, worauf Sie achten sollten – unabhängig davon, wo in Deutschland sich das Grab befindet.
Genehmigung – ja oder nein?
Ob eine Genehmigung erforderlich ist, hängt in erster Linie von drei Faktoren ab:
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Höhe und Art des Grabmals
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Spezifische Vorgaben der Friedhofssatzung
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Standort des Friedhofs (Bundesland, Kommune oder Träger)
Klassische Liegesteine – also flachliegende Granitplatten mit geringer Höhe – dürfen vielerorts ohne Antrag verwendet werden. Sie gelten oft als „genehmigungsfrei“, wenn sie nicht dauerhaft befestigt werden und sich in Form, Größe und Gestaltung an die Umgebung anpassen. Eine vorherige Rücksprache mit der jeweiligen Friedhofsverwaltung empfehlen wir dennoch.
Für stehende Grabsteine, Einfassungen oder besonders gestaltete Denkmale ist in der Regel ein formeller Genehmigungsprozess vorgesehen. Dabei muss häufig eine Zeichnung eingereicht werden, die das Material, die Maße, die Gravur und die Art der Befestigung darstellt.
Regionale Unterschiede
In Deutschland gibt es keine einheitliche gesetzliche Regelung für die Errichtung von Grabmalen. Stattdessen regeln die Friedhofssatzungen der einzelnen Städte, Gemeinden oder Kirchen die Details – und diese können sich teils deutlich unterscheiden.
In manchen Regionen reicht bereits ein einfacher Antrag mit wenigen Angaben. In anderen Fällen sind umfassendere Unterlagen nötig, etwa:
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eine gestalterische Skizze
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eine Materialbeschreibung
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ggf. eine Bestätigung der Standsicherheit
Auch die Gebührenhöhe variiert stark – je nach Träger und Aufwand. Während einige Kommunen pauschale Bearbeitungsgebühren erheben, rechnen andere Friedhofsträger nach dem Wert oder der Größe des Grabsteins ab.
Einige Verwaltungen erkennen zudem nur Grabmale an, die durch bestimmte Fachbetriebe (z. B. ortsansässige Steinmetze) gesetzt wurden – andere sind flexibler. Es gibt also keine allgemeingültige Regel, aber viele ähnliche Strukturen.
Was bedeutet das konkret für Sie?
Unsere Erfahrung zeigt: Wer frühzeitig mit der Friedhofsverwaltung spricht, erspart sich spätere Nachbesserungen oder Verzögerungen. Folgende Fragen sollten Sie vorab klären:
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Gibt es Vorgaben zur Größe, Material oder Form?
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Reicht ein Liegestein ohne Fundament?
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Muss ein Antrag gestellt werden – und wenn ja, in welchem Umfang?
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Werden nur bestimmte Anbieter zugelassen?
Diese Informationen erhalten Sie direkt bei der Friedhofsverwaltung oder auf deren Website – viele Satzungen sind dort veröffentlicht.
Technische Sicherheit und BIV-Richtlinie
Unabhängig von der Genehmigungspflicht ist die Standsicherheit eines Grabmals ein zentrales Thema. Die meisten Friedhofssatzungen verlangen, dass Grabmale fachgerecht versetzt und dauerhaft standsicher sind. Maßgeblich ist hierfür oft die sogenannte BIV-Grabmalrichtlinie, die bundesweit als anerkannter Standard im Steinmetzhandwerk gilt.
Wird ein Grabstein gemäß dieser Richtlinie gefertigt und gesetzt, sind zusätzliche statische Nachweise oft nicht erforderlich. Trotzdem verlangen einige Verwaltungen eine formale Bestätigung der Standsicherheit – vor allem bei größeren oder individuell gefertigten Grabmalen.
Liegesteine – die unkomplizierte Alternative
Unsere Liegesteine bis 30 cm Höhe sind eine beliebte Wahl, wenn es schnell, unkompliziert und dennoch würdevoll sein soll. Sie benötigen meist keine Genehmigung, lassen sich einfach auflegen und sind in zahlreichen Varianten erhältlich – von klassisch bis modern, in verschiedenen Granitfarben und mit individueller Gravur.
Dank ihrer geringen Höhe gelten sie vielerorts nicht als „bauliche Veränderung“, wodurch der Verwaltungsaufwand deutlich sinkt. Gerade bei Rasengräbern oder schlichten Urnengräbern bieten sie einen ruhigen, harmonischen Akzent.
Bitte beachten Sie: Auch bei genehmigungsfreien Liegesteinen ist eine vorherige Abstimmung sinnvoll, da einige Friedhöfe besondere Gestaltungsrichtlinien oder Pflegevereinbarungen haben.
Unsere Unterstützung für Sie
Wir begleiten Sie auf Wunsch durch den gesamten Prozess – von der Auswahl bis zur Umsetzung. Unser Service umfasst:
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Beratung zu Maßen, Farben und Formen
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Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen
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Bereitstellung von technischen Zeichnungen
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Fertigung von Sondergrößen auf Wunsch
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Hinweise zu den jeweiligen regionalen Anforderungen
Ob Sie sich für einen klassischen Grabstein, eine moderne Granitplatte oder ein schlichtes Denkmal entscheiden – wir helfen Ihnen dabei, eine würdige Lösung zu finden, die den Vorgaben entspricht und gleichzeitig Ihre persönlichen Vorstellungen widerspiegelt.