Hinweise zur Aufstellung von Grabsteinen

Vorab: Liegesteine, die nicht höher als 30 cm sind, benötigen kein Fundament und dürfen auf den meisten Friedhöfen ohne Genehmigung aufgestellt, bzw. auf das Grabmal gelegt werden. Hierunter fallen alle unsere angebotenen Liegesteine. Bitte erkundigen Sie sich vor Bestellung des Steins bei der zuständigen Friedhofsverwaltung. Sollte die Friedhofsverwaltung auf andere Steinmaße bestehen, können wir Ihnen diese auch anfertigen, sprechen Sie uns bitte an.

Einzelgrabsteine, Doppelgrabsteine und Einfassungen:

Beim Aufstellen von Grabdenkmalen sollten folgende Punkte beachtet werden.

Antrag:

Wer auf deutschen Friedhöfen ein Grabdenkmal errichten möchte, muss dies vorher bei der Friedhofsverwaltung beantragen. Normalerweise wird Ihnen ein Antragsformular ausgehändigt, welches vom Antragsteller auszufüllen (wir helfen Ihnen selbstverständlich beim ausfüllen) und anschließend bei der Friedhofsverwaltung einzureichen ist. In diesem Formular sind u.a. auch die Abmessungen und der Aufbau des Grabmals zu beschreiben. Als Vorschrift zur Errichtung des Grabmals gilt auf den meisten Friedhöfen die TA-Grabmal (Technische Anleitung Grabmal) und die jeweilige Friedhofsordnung / -satzung. In der TA-Grabmal ist die sichere Aufstellung des Grabmals beschrieben, in der Friedhofsordnung die Größe, Abmessungen und Materialien.

Unsere angebotenen Grabmale sind mit den meisten Friedhofsordnungen konform. Sollte es wegen spezieller Vorschriften einzelner regionaler Friedhofsordnungen diesbezüglich zu Abweichungen kommen, können wir Ihnen die Grabmale auch in den geforderten Abmessungen fertigen.

Der ausgefüllte Antrag wird dann bei der Friedhofsverwaltung eingereicht. Jetzt gibt es 4 Möglichkeiten:

1. Von der Behörde kommt innerhalb der nächsten 4 Wochen keine Antwort, d.h. der Antrag wurde automatisch genehmigt. Dies ist der Normalfall.

2. Sie erhalten einen Genehmigungsbescheid. Aufgrund der behördlichen Arbeitseinsparungen eher die Ausnahme.

3. Die Behörde hat noch weitere Fragen. Diese sollten dann beantwortet werden. 

4. Der Antrag wird abgelehnt. In diesem Fall ist meist etwas falsch ausgefüllt worden, welches berichtigt wird und der Antrag wird neu eingereicht. In seltenen Fällen, hauptsächlich in kleineren Gemeinden passiert es, dass der Antrag nicht genehmigt wird mit der Begründung: "Es darf nur ein zugelassener Steinmetz (am besten der Ortsansässige) ein Grabdenkmal aufstellen". Diese Aussage ist schlichtweg falsch, siehe weiter unten.

Aufstellen von Grabdenkmalen:

Grabdenkmale aufstellen darf im Prinzip jeder, der über die entsprechende Sachkunde verfügt. Die Sachkunde ist im Gesetz nicht weiter festgelegt und muß nicht in Form eines Zertifikates, etc. nachgewiesen werden. Aber man sollte zum Aufstellen des Grabdenkmals schon fachliche Kenntnisse in der Fundamentgründung, falls ein Fundament benötigt wird, haben (z.B. Maurer, Betonfacharbeiter, etc. haben die entsprechende Sachkunde).

Im Zuge der EU-Rechtsharmonisierung (hier spez. EU-Dienstleistungsrichtlinie) darf auch jedes in der EU ansässige Unternehmen, mit entsprechender Sachkunde, auf jedem deutschen Friedhof ein Grabdenkmal errichten. Natürlich dürfen auch deutsche Steinmetze und Grabmalbetriebe in jedem EU-Staat Grabdenkmale errichten.

Grabdenkmale bis zu einer Höhe von 30 cm sind konstruktiv in Ihrer Lage zu sichern. Hierzu zählen z.B. Liegesteine und kleinere Grabsteine oder Urnengrabmale. Hier ist darauf zu achten, dass diese nicht umfallen können. Wenn Liegesteine schräg aufgestellt werden sollen, sollte ein Keil an der Plattenrückseite befestigt werden, oder die Platten mit Erdreich hinterfüttert werden. Wichtig ist, dass z.B. große Liegesteine bei Schrägstellung nicht die Höhe von 30 cm überschreiten. Bei höheren Grabdenkmalen (> 30 cm) ist zur Standsicherheit ein Fundament nach TA-Grabmal zu gründen, wenn das Grabdenkmal bei Belastung umfallen könnte.

Einige Friedhöfe verlangen nach Aufstellung eines Grabdenkmals, welches Höher als 30 cm ist, eine Abnahmeprüfung, bei der die Standsicherheit des Grabdenkmals geprüft wird.

In 5 Schritten zum Grabdenkmal:

1. Suchen Sie sich ein Grabdenkmal nach Ihrem persönlichen Geschmack bei uns aus. In unserem Onlineshop sind die Grabdenkmale übersichtlich unterteilt in Liegesteine, Urnengrabmale, Einzel- und Doppelgrabmale und Grabstelen.

2. Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Friedhofsverwaltung in Verbindung und lassen sich

- einen Antrag zur Aufstellung eines Grabdenkmals und

- die Friedhofsordnung/-satzung

aushändigen.

Bewährt hat sich auch, ein Bild des Grabmals vom Onlineshop auszudrucken, sich die Maße zu notieren und der Friedhofsverwaltung vorzulegen, um schon im Vorfeld abzuklären ob die Maße der Friedhofsordnung entsprechen.

3. Füllen Sie den Antrag aus. Sollten Sie nicht alle Daten, die den Grabstein betreffen ausfüllen können, senden Sie uns bitte den Antrag zu (per Email, Fax oder Post), wir werden dann die entsprechenden Daten eintragen und den Antrag an Sie zurücksenden.

4. Sie übernehmen die Daten und ergänzen den Antrag noch mit persönlichen Daten (z.B. Name, Geburts-/Sterbejahr, etc.) und reichen Ihn bei der Friedhofverwaltung ein.

5. Sobald Ihnen die Genehmigung zur Aufstellung des Grabdenkmals zugegangen ist oder die 4 Wochenfrist verstrichen ist, geben Sie uns Bescheid und wir werden das von Ihnen bestellte Grabdenkmal fertigen.

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